CE-Kategorie A, B, C, D erklärt
Aktualisiert am · Redaktion yachtkaufen.com
Wer Gebrauchtboote vergleicht, sollte die CE-Kategorie Boot für Boot prüfen: Der Buchstabe A, B, C oder D auf dem Herstellerschild verrät, für welche Wind- und Wellenbedingungen ein Boot konstruiert wurde. Grundlage ist die europäische Sportbootrichtlinie 2013/53/EU, die in Deutschland über die Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder (10. ProdSV) umgesetzt ist. Dieser Ratgeber erklärt die vier Kategorien mit ihren Grenzwerten, zeigt, was auf der Plakette stehen muss, welche Papiere zu einem CE-Boot gehören und was bei Importen und Booten aus der Zeit vor 1998 gilt.
Was die CE-Kategorie ist – und was nicht
Die Richtlinie selbst spricht von der Entwurfskategorie. Bootshändler, Verbände und Anzeigen nennen sie meist CE-Kategorie, früher auch Seetauglichkeitskategorie. Gemeint ist immer dasselbe: eine Einstufung, die der Hersteller beim Inverkehrbringen festlegt und die bestimmt, welchen Wind- und Seegangsbedingungen das Boot hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und Festigkeit standhalten muss.
Wichtig ist die Abgrenzung. Laut der Anwendungshilfe der EU-Kommission beschreiben die Kategorien nur eine Kombination aus Wetter- und Wasserbedingungen, nicht ein bestimmtes Fahrtgebiet. Die Richtlinie enthält keine Fahrt- oder Nutzungsregeln. Ein Boot der Kategorie C ist also nicht "für die Küste zugelassen", sondern für Bedingungen bis Windstärke 6 und 2 m signifikante Wellenhöhe konstruiert – und diese Bedingungen können auf einem großen Binnensee ebenso auftreten wie vor der Küste.
Bis zur Neufassung der Richtlinie trugen die Kategorien deshalb auch andere Namen: A für Hochsee, B für außerhalb von Küstengewässern, C für küstennahe Gewässer und D für geschützte Gewässer. Diese geografischen Bezeichnungen wurden abgeschafft, weil Seegang und Wind nicht vom Abstand zur Küste abhängen. In älteren Handbüchern und auf älteren Plaketten tauchen sie aber noch auf.
Die CE-Kategorie A/B/C/D im Überblick
Anhang I Teil A der Richtlinie 2013/53/EU legt die Grenzwerte fest. Maßgeblich sind die Windstärke nach Beaufort und die signifikante Wellenhöhe (H⅓):
| Kategorie | Windstärke (Beaufort) | Signifikante Wellenhöhe |
|---|---|---|
| A | mehr als 8 | mehr als 4 m |
| B | bis einschließlich 8 | bis einschließlich 4 m |
| C | bis einschließlich 6 | bis einschließlich 2 m |
| D | bis einschließlich 4 | bis einschließlich 0,3 m, gelegentlich bis 0,5 m |
Die Erläuterungen der Richtlinie präzisieren das:
- Kategorie A: ausgelegt für Windstärken über 8 und signifikante Wellenhöhen über 4 m, jedoch nicht für extreme Verhältnisse wie Sturm, schweren Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen. Eine feste Obergrenze gibt es also nicht; sie ergibt sich aus dem Ausschluss dieser Extremlagen.
- Kategorie B: bis einschließlich Windstärke 8 und 4 m signifikante Wellenhöhe.
- Kategorie C: bis einschließlich Windstärke 6 und 2 m.
- Kategorie D: bis einschließlich Windstärke 4 und 0,3 m, mit gelegentlichen Wellen von höchstens 0,5 m. Die Kommission erklärt diesen Zusatz mit Wellen, die etwa vorbeifahrende Schiffe erzeugen.
Was die Werte in der Praxis bedeuten
Die signifikante Wellenhöhe ist ein statistischer Wert, einzelne Wellen können höher ausfallen. Ein Boot der Kategorie C, das bei Windstärke 6 und 2 m signifikanter Wellenhöhe an seiner Auslegungsgrenze fährt, begegnet dabei also auch höheren Einzelwellen. Für die Planung heißt das: Die Kategorie markiert die Grenze, bis zu der das Boot konstruktiv bestehen soll, nicht die Bedingungen, bei denen eine Ausfahrt noch angenehm ist.
Außerdem gilt die Einstufung für das Boot bei voller Beladung nach Herstellerangabe. Wer die empfohlene Höchstzuladung oder die Personenzahl überschreitet, verlässt auch die Annahmen, auf denen die Kategorie beruht.
Welche Kategorie für welches Boot typisch ist
Kleine offene Sportboote und Bowrider tragen häufig Kategorie C oder D. Der Bayliner VR5 etwa ist laut Test der Zeitschrift BOOTE in Kategorie C eingestuft. Seegängige Kabinenboote und Fahrtenyachten erreichen B oder A. Die Axopar 28 Cabin gibt der Hersteller mit "B – Offshore / C – Coastal" an, ebenso die Axopar 37 XC Cross Cabin. Wer gerade ein Motorboot kaufen möchte, sollte die Kategorie deshalb immer mit dem geplanten Revier abgleichen – und beim Vergleich von Modellen wie Axopar 28 kaufen, Axopar 37 kaufen, Bayliner VR5 kaufen oder Cap Camarat 7.5 kaufen die Angabe auf der Plakette des konkreten Boots prüfen, nicht nur die Prospektdaten.
Mehrere Kategorien auf einem Schild
Ein Boot kann gleichzeitig mehreren Kategorien zugeordnet sein. Die Anwendungshilfe der EU-Kommission erlaubt das, wenn alle Anforderungen für jede Kategorie erfüllt sind. Für jede Kategorie gelten dann eigene Werte für Personenzahl, maximale Zuladung und gegebenenfalls Motorleistung. Diese Angaben müssen auf der Herstellerplakette, im Eignerhandbuch und in den Zertifikaten übereinstimmen.
Typisch ist eine geringere Personenzahl in der höheren Kategorie: Bei rauen Bedingungen dürfen weniger Menschen an Bord sein als in geschützten Gewässern. Wer ein solches Boot kauft, sollte die Werte für die Kategorie kennen, in der er tatsächlich unterwegs ist.
Die Herstellerplakette lesen
Das CE-Zeichen eines Boots sitzt nicht irgendwo am Rumpf, sondern auf der Herstellerplakette (englisch builder's plate). Nach Artikel 18 der Richtlinie wird die CE-Kennzeichnung bei Wasserfahrzeugen auf dieser Plakette angebracht, die getrennt von der Identifizierungsnummer des Boots montiert ist. Laut ADAC sitzt sie in der Regel am Steuerstand.
Anhang I Teil A Nummer 2.2 schreibt mindestens diese Angaben vor:
- Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke sowie eine Kontaktanschrift
- CE-Kennzeichnung
- Entwurfskategorie
- vom Hersteller empfohlene maximale Zuladung (ohne den Inhalt fest eingebauter Tanks)
- Zahl der Personen, für die das Boot nach Herstellerempfehlung ausgelegt ist
War eine notifizierte Stelle in die Fertigungskontrolle eingebunden, folgt dem CE-Zeichen ihre Kennnummer. Viele Hersteller ergänzen freiwillig die maximale Motorleistung; die Kommission hält das für zulässig, solange die Angabe mit dem Eignerhandbuch übereinstimmt.
Die Rumpfnummer (WIN/CIN)
Getrennt von der Plakette trägt jedes Boot eine Identifizierungsnummer, früher CIN oder HIN genannt, heute WIN (Watercraft Identification Number). Sie enthält nach Anhang I der Richtlinie den Ländercode des Herstellers, einen behördlich zugeteilten Herstellercode, eine Seriennummer, Monat und Jahr der Produktion sowie das Modelljahr. Laut ADAC ist sie sichtbar am Heck angebracht.
Beim Kauf lohnt der Abgleich: Stimmen WIN, Plakette, Konformitätserklärung und Kaufvertrag überein? Abweichungen sind ein Warnsignal und gehören vor der Unterschrift geklärt. Mehr Prüfpunkte finden Sie in unserer Gebrauchtboot kaufen Checkliste.
Die EU-Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung ist das Dokument, mit dem der Hersteller – oder bei Importen der private Einführer – erklärt, dass das Boot die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Mit der Ausstellung übernimmt er nach Artikel 15 die Verantwortung für die Konformität. Die Erklärung muss Wasserfahrzeugen beigefügt sein, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden.
Den Aufbau gibt Anhang IV vor. Eine vollständige Erklärung enthält unter anderem:
- die Identifizierung des Produkts (bei Booten die WIN)
- Name und Anschrift des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des privaten Einführers
- die angewandten harmonisierten Normen oder sonstigen technischen Spezifikationen
- gegebenenfalls Name und Kennnummer der notifizierten Stelle und die ausgestellte Bescheinigung
- Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift der verantwortlichen Person
Nach Angaben des ADAC ist die Konformitätserklärung häufig Teil des Eignerhandbuchs. Je nach Zeitpunkt des Inverkehrbringens verweist sie auf die Richtlinie 94/25/EG, auf deren Änderung durch 2003/44/EG oder auf 2013/53/EU. Laut EU-Kommission bleiben ältere Erklärungen gültig: Maßgeblich ist das Recht, das galt, als das Boot erstmals in Verkehr gebracht wurde.
Zum vollständigen CE-Paket gehören damit drei Dinge: die fest angebrachte Plakette, die unterschriebene Konformitätserklärung und das Eignerhandbuch in der Sprache des Ziellands. Fehlt die Erklärung bei einem Gebrauchtboot, fragen Sie beim Hersteller oder Importeur nach einer Kopie.
Welche Boote eine CE-Kennzeichnung brauchen
Die Richtlinie gilt für Sportboote mit einer Rumpflänge von 2,5 bis 24 m sowie für Wassermotorräder, Antriebsmotoren und bestimmte Bauteile. Ausgenommen sind unter anderem:
- Kanus und Kajaks mit reinem Muskelantrieb, Gondeln und Tretboote
- Surfbretter
- ausschließlich für Rennen bestimmte und entsprechend gekennzeichnete Boote
- historische Originalboote und Einzelnachbauten von Booten, die vor 1950 entworfen wurden
- Eigenbauten, sofern sie innerhalb von fünf Jahren nach der Inbetriebnahme nicht verkauft werden
- Fahrzeuge zur gewerblichen Fahrgastbeförderung mit Besatzung, Tauchfahrzeuge, Luftkissenfahrzeuge, Tragflügelboote und Amphibienfahrzeuge
Boote, die zugleich für Charter oder Ausbildung genutzt werden können, fallen nach Artikel 2 dennoch unter die Richtlinie, wenn sie für Freizeitzwecke in Verkehr gebracht werden. Das betrifft etwa Charteryachten, die später als Ex Charteryacht kaufen auf den Gebrauchtmarkt kommen.
Die Pflicht gilt laut ADAC für neue wie für gebrauchte Boote. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem ein Boot erstmals in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde.
Boote vor 1998: der Stichtag
Die erste Sportbootrichtlinie 94/25/EG stammt vom 16. Juni 1994. Nach Darstellung des ADAC brauchen alle Sportboote zwischen 2,5 und 24 m, die nach dem 15. Juni 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurden, eine CE-Kennzeichnung. Wurde ein Boot bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der EU in Betrieb genommen, ist keine CE-Zertifizierung nötig. Auch die Anwendungshilfe der EU-Kommission nimmt Boote, die vor dem 16. Juni 1998 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, von der Nachbewertung nach größeren Umbauten aus.
Für Käufer bedeutet das: Ein Boot von 1990, das seit seinem Bau in Europa gefahren wird, darf ohne CE-Zeichen verkauft und genutzt werden. Es hat dann auch keine CE-Kategorie. Lassen Sie sich in diesem Fall belegen, dass das Boot tatsächlich schon vor dem Stichtag in der EU war, etwa über die Originalrechnung, alte Registrierungen oder einen früheren Bootsschein. Das hilft auch beim späteren Weiterverkauf und bei Fragen zum Mehrwertsteuer Nachweis Boot.
Bei Wassermotorrädern gilt die Konformitätspflicht nach Angaben des ADAC seit dem 1. Januar 2006.
CE bei Importen aus Drittländern
Anders sieht es aus, wenn ein Boot erstmals aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wird. Die Kommission stellt klar, dass alle Produkte aus Drittländern – neu oder gebraucht – beim ersten Inverkehrbringen in der EU die Anforderungen der Richtlinie erfüllen müssen. Ein Mindestalter, ab dem das nicht mehr gilt, nennt der ADAC nicht: Die Nachzertifizierung ist unabhängig vom Baujahr.
Wer als Privatperson ein Boot zum eigenen Gebrauch einführt, gilt als privater Einführer. Hat der Hersteller keine Konformitätsbewertung für den EU-Markt durchgeführt – typisch etwa bei Booten, die für den US-Markt gebaut wurden –, muss der private Einführer vor der Inbetriebnahme eine Begutachtung nach Bauausführung (Post-Construction Assessment, PCA) durchführen lassen. Das gilt laut Kommission auch für Boote, die in der EU für den Export gebaut wurden und später gebraucht zurückkommen.
So läuft eine PCA nach Anhang V der Richtlinie ab:
- Der Einführer beantragt die Begutachtung bei einer notifizierten Stelle und legt alle verfügbaren technischen Unterlagen sowie Informationen zur bisherigen Nutzung vor.
- Die Stelle untersucht das Boot und führt Berechnungen, Prüfungen und Bewertungen in dem Umfang durch, der für den Nachweis der Konformität nötig ist.
- Sie stellt eine Bescheinigung mit Konformitätsbericht aus und lässt eine neue WIN anbringen, deren Herstellerfelder ihre eigene Kennung und die Seriennummer der Bescheinigung enthalten.
- Der Einführer bringt das CE-Zeichen mit der Kennnummer der Stelle an, stellt selbst eine Konformitätserklärung aus und montiert eine Herstellerplakette mit dem Zusatz "Begutachtung nach Bauausführung".
- Unterlagen und Erklärung muss er zehn Jahre lang für Behörden bereithalten.
Bei Innenborder- und Z-Antrieben kann die PCA laut Kommission erst abgeschlossen werden, wenn der Motor eingebaut ist, denn auch Abgas- und Geräuschwerte gehören zur Prüfung. Laut ADAC ist bei älteren Booten deshalb oft ein Motortausch nötig. Der Verband rät, keine Boote selbst zu importieren, die älter als Baujahr 2003 sind.
Neben der CE-Frage fallen bei der Einfuhr Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Was dabei zu beachten ist, steht im Ratgeber Boot im Ausland kaufen.
Umbauten und Eigenbauten
Auch ein Boot mit gültiger CE-Kennzeichnung kann seinen Status verlieren. Wer ein Boot nach einem größeren Umbau in Verkehr bringt, muss nach Artikel 19 ebenfalls eine Begutachtung nach Bauausführung durchlaufen. Als größerer Umbau gilt nach Artikel 3 ein Wechsel der Antriebsart, ein größerer Umbau des Motors – etwa eine Leistungssteigerung um mehr als 15 % – oder eine Veränderung, nach der das Boot die grundlegenden Anforderungen möglicherweise nicht mehr erfüllt.
Für Eigenbauten gilt: Werden sie innerhalb von fünf Jahren nach der Inbetriebnahme verkauft, ist vorher ebenfalls eine PCA fällig.
Warum die CE-Kategorie beim Kauf zählt
Die CE-Kategorie ist kein Gütesiegel für den Zustand, sondern eine Konstruktionsangabe des Herstellers. Ein 20 Jahre altes Boot der Kategorie A mit müdem Rigg und undichten Luken ist nicht automatisch hochseetauglich. Den tatsächlichen Zustand klärt eine Besichtigung, bei größeren Booten am besten durch einen Bootsgutachter.
Fehlende Papiere sind dagegen ein handfestes Risiko. Nach Darstellung des ADAC können Boote ohne vorgeschriebene CE-Kennzeichnung bei Kontrollen in der gesamten EU festgesetzt werden, Eignern drohen Bußgelder, und viele Versicherer übernehmen Schäden an nicht zertifizierten Booten in der Regel nicht. Klären Sie deshalb vor dem Kauf auch mit Ihrer Bootsversicherung, welche Unterlagen sie verlangt.
Für die Prüfung beim Kauf reicht eine kurze Liste:
- Herstellerplakette vorhanden, lesbar und fest montiert?
- Kategorie, Personenzahl und Zuladung passend zu Ihrem Revier und Ihrer Crew?
- WIN am Rumpf identisch mit Plakette, Konformitätserklärung und Kaufvertrag?
- Konformitätserklärung im Original oder als vom Hersteller unterschriebene Kopie vorhanden?
- Eignerhandbuch vorhanden?
- Bei Booten ohne CE: Nachweis, dass das Boot vor dem 16. Juni 1998 in der EU in Betrieb war?
- Bei Importen: PCA-Bescheinigung, neue Plakette mit dem Zusatz "Begutachtung nach Bauausführung" und Verzollungsnachweis?
Nach dem Kauf folgt die Registrierung; was dafür nötig ist, erklärt der Ratgeber Boot anmelden.
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Häufige Fragen
Was bedeutet CE-Kategorie A, B, C oder D?
Die Kategorie gibt an, für welche Wind- und Wellenbedingungen ein Boot konstruiert wurde. A steht für Wind über Stärke 8 Beaufort und signifikante Wellenhöhen über 4 m, B für bis Stärke 8 und 4 m, C für bis Stärke 6 und 2 m, D für bis Stärke 4 und 0,3 m (gelegentlich bis 0,5 m). Grundlage ist Anhang I der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU.
Darf ich mit einem Boot der Kategorie C aufs offene Meer?
Die Sportbootrichtlinie enthält keine Fahrtgebietsregeln. Die Kategorie beschreibt, wofür das Boot gebaut wurde, nicht, wo es fahren darf. Wer mit einem C-Boot Bedingungen über Windstärke 6 oder 2 m signifikante Wellenhöhe aufsucht, bewegt es aber außerhalb seiner Auslegung – mit entsprechendem Risiko, auch gegenüber der Versicherung.
Wo finde ich die CE-Kategorie meines Boots?
Auf der Herstellerplakette, die getrennt von der Rumpfnummer fest am Boot angebracht ist, meist am Steuerstand. Dort stehen neben dem CE-Zeichen auch die empfohlene Höchstzuladung und die zulässige Personenzahl. Die Kategorie steht außerdem im Eignerhandbuch und in der Konformitätserklärung.
Kann ein Boot mehrere CE-Kategorien haben?
Ja. Die Anwendungshilfe der EU-Kommission zur Richtlinie lässt mehrere Kategorien mit jeweils eigener Personenzahl, Zuladung und Motorleistung zu, wenn das Boot die Anforderungen für jede davon erfüllt. Ein Beispiel ist die Axopar 28 Cabin, die der Hersteller mit B und C angibt.
Braucht ein Boot von 1995 eine CE-Kennzeichnung?
Nicht, wenn es vor dem 16. Juni 1998 bereits in der EU in Betrieb genommen wurde. Solche Boote dürfen innerhalb der EU ohne CE weiterverkauft werden. Wird ein altes Boot dagegen erstmals aus einem Drittland in die EU eingeführt, gilt die Pflicht unabhängig vom Baujahr.
Was kostet es, ein Boot ohne CE nachzuzertifizieren?
Einen festen Preis gibt es nicht, weil die Begutachtung nach Bauausführung (PCA) von Bootsgröße, Unterlagenlage und nötigen Umbauten abhängt. Der ADAC weist darauf hin, dass bei älteren Importbooten oft auch ein Motortausch nötig wird, und rät davon ab, selbst Boote zu importieren, die älter als Baujahr 2003 sind.
Ist die Konformitätserklärung beim Gebrauchtbootkauf wichtig?
Ja. Sie belegt, wer die Verantwortung für die Konformität übernommen hat und nach welcher Richtlinie das Boot in Verkehr gebracht wurde. Fehlt sie, lassen sich Herkunft und CE-Status schwerer nachweisen. Lassen Sie sich das Original oder eine vom Hersteller unterschriebene Kopie aushändigen.
Quellen
- Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG – EUR-Lex / Amtsblatt der Europäischen Union, abgerufen am 2.10.2026
- Application guide: Directive 2013/53/EU on recreational craft and personal watercraft, 2nd edition – Europäische Kommission (veröffentlicht über European Boating Industry), abgerufen am 2.10.2026
- CE-Kennzeichnung für Sportboote: Was Skipper wissen müssen – ADAC Skipper, abgerufen am 2.10.2026
- Axopar 28 Cabin – Technical specifications – Axopar Dénia (Händler), abgerufen am 2.10.2026
- Axopar 37 XC Cross Cabin – Axopar Boats, abgerufen am 2.10.2026
- Test: Bayliner VR 5 – Raumwunder – BOOTE, abgerufen am 2.10.2026