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Boot im Ausland kaufen: Ablauf, Risiken, Überführung

Aktualisiert am · Redaktion yachtkaufen.com

Ein Boot im Ausland kaufen ist für viele Eigner naheliegend: Das Angebot an Segelyachten in Skandinavien, an Stahlverdrängern in den Niederlanden oder an Motorbooten am Mittelmeer ist groß, und manches Modell gibt es in Deutschland kaum gebraucht. Gleichzeitig wird der Kauf jenseits der Grenze schnell teuer, wenn Steuer, Zoll oder Papiere nicht stimmen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Regeln innerhalb der EU und beim Import aus Drittländern gelten, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie Gutachten, Bezahlung und Überführung absichern.

Die wichtigste Frage zuerst: EU oder Nicht-EU?

Wer eine yacht im ausland kaufen will, sollte zuerst klären, wo das Boot liegt und wo es herkommt. Davon hängt ab, welche Abgaben drohen:

SituationWas fällt an?Zuständig
Gebrauchtboot von privat in einem anderen EU-Landkeine deutsche Erwerbsteuer; entscheidend ist der Nachweis, dass in der EU schon einmal Mehrwertsteuer gezahlt wurde–
Neues Boot (im Sinne von § 1b UStG) aus einem anderen EU-Land19 % deutsche Umsatzsteuer im Fahrzeug-EinzelbesteuerungsverfahrenFinanzamt am Wohnsitz
Boot aus einem Drittland (z. B. USA, Schweiz, Norwegen, Großbritannien)Zoll (nach ADAC 1,7 %) plus 19 % Einfuhrumsatzsteuer, ggf. CE-NachzertifizierungZoll im ersten erreichten EU-Land

Hinter jeder Zeile steckt ein eigener Ablauf. Die folgenden Abschnitte gehen sie einzeln durch.

Kauf innerhalb der EU: Umsatzsteuer nach § 1b UStG

Innerhalb des Binnenmarkts gibt es keinen Zoll. Steuerlich kommt es darauf an, ob das Boot ein „neues Fahrzeug“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. § 1b UStG zählt dazu Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern. Neu ist ein solches Boot, wenn es

  • nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder
  • seine erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt.

Neues Boot aus dem EU-Ausland

Kaufen Sie als Privatperson ein neues Boot über 7,5 m, etwa direkt bei einer Werft in Schweden oder Frankreich, unterliegt der Erwerb laut Zoll immer der Umsatzsteuer im Bestimmungsland, also in Deutschland. Für Privatpersonen gilt das sogenannte Fahrzeug-Einzelbesteuerungsverfahren:

  1. Sie geben die Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (Vordruck 034053) spätestens zehn Tage nach dem Erwerb beim zuständigen Finanzamt ab.
  2. Sie berechnen die Steuer selbst und zahlen sie gleichzeitig.
  3. Sie legen die Rechnung des Verkäufers bei. Bemessungsgrundlage ist der Rechnungsbetrag einschließlich berechneter Nebenkosten wie Beförderungskosten.
  4. Der Steuersatz beträgt 19 Prozent.

Die Finanzämter erhalten Mitteilungen über solche Erwerbe aus anderen EU-Staaten. Wer die Erklärung nicht abgibt, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt.

Gebrauchtes Boot aus dem EU-Ausland

Bei einem gebrauchten Boot von privat fällt in Deutschland keine Erwerbsteuer an. Umso wichtiger ist der Nachweis, dass für das Boot schon einmal Mehrwertsteuer in einem EU-Staat bezahlt wurde. Nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie müssen Wassersportfahrzeuge, die dauerhaft in der EU genutzt werden, im steuerrechtlich freien Verkehr sein. Eine Stichtagsregel für ältere Boote gibt es laut ADAC nicht mehr; die frühere Altersgrenze ist entfallen.

Ein EU-weit einheitliches Dokument für diesen Nachweis existiert nicht. Als ausreichend gelten meist eine Händlerrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, eine Bescheinigung von Hersteller oder Lieferant oder Verzollungsunterlagen. Was im Einzelnen zählt und wie Sie fehlende Belege ersetzen, erklärt der Ratgeber Mehrwertsteuer Nachweis Boot. Lassen Sie sich die Originale beim Kauf in jedem Fall übergeben.

Boot aus dem Ausland importieren: Zoll bei Nicht-EU-Käufen

Wer ein Boot aus dem Ausland importieren möchte, das außerhalb der EU liegt, etwa in der Schweiz, in Norwegen, in Großbritannien oder in den USA, löst einen Einfuhrvorgang aus. Das gilt unabhängig von der Nationalität des Käufers, sobald er in der EU lebt.

Die Abgaben: Laut ADAC setzen sie sich aus 1,7 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nach Angaben des Zolls auf den Zollwert zuzüglich des Zolls berechnet. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Transport- und Nebenkosten:

PositionBetrag
Kaufpreis / Zollwert100.000 €
Zoll 1,7 %1.700 €
Einfuhrumsatzsteuer 19 % auf 101.700 €19.323 €
Einfuhrabgaben gesamt21.023 €

Zollpräferenzen: Der Zoll, nicht aber die Einfuhrumsatzsteuer, kann entfallen, wenn das Boot nachweislich in einem Land gebaut wurde, mit dem die EU ein Abkommen über Zollerleichterungen hat. Der ADAC nennt als Beispiele Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Nötig sind dafür eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und ein Herstellernachweis der Bauwerft.

Wo verzollt wird: Die Einfuhr muss im ersten EU-Land angemeldet werden, das auf dem Land- oder Seeweg erreicht wird. Verzollen lässt sich ein Boot nur dort, wo es sich physisch befindet. Als Beleg stellt das Zollamt eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Sie sorgfältig aufbewahren sollten.

Kein Altersrabatt: Es gibt kein Baujahr, ab dem ein Boot bei der Einfuhr grundsätzlich abgabenfrei wäre.

USA-Sonderzölle: Die 2018 eingeführten Zusatzzölle der EU von 25 Prozent auf Boote aus den USA sind laut ADAC (Stand September 2025) nicht mehr in Kraft. Handelspolitische Zölle können sich allerdings kurzfristig ändern; prüfen Sie den aktuellen Stand vor dem Kauf beim Zoll.

Sonderfälle: Umzug und Rückware

  • Übersiedlungsgut: Wer nach mindestens einem Jahr Wohnsitz außerhalb der EU in die EU zieht und das Boot seit mindestens sechs Monaten besitzt, kann es ohne Einfuhrabgaben mitbringen.
  • Rückware: War ein Boot durchgehend mehr als drei Jahre außerhalb der EU, kann bei der Rückkehr erneut Einfuhrabgabe auf den Zeitwert verlangt werden. Fragen Sie beim Kauf eines Boots mit Drittlandsvergangenheit gezielt nach Belegen über Aufenthalte in EU-Häfen.

CE-Konformität bei Importbooten

Neben Zoll und Steuer kommt bei Drittlandsbooten die Produktsicherheit hinzu. Sportboote zwischen 2,5 und 24 m Länge, die nach dem 15. Juni 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurden, brauchen eine CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung. Ein Boot aus den USA ohne EU-Konformität muss nachträglich begutachtet werden (Post Construction Assessment, PCA). Die Kosten richten sich nach Länge und Motorisierung; hinzu kommen eventuell nötige Umbauten. Auch Motoren und ihre Emissionen sind betroffen. Der ADAC rät, schon vor dem Kauf eine benannte Zertifizierungsstelle zu kontaktieren. Was die Kategorien A bis D bedeuten, steht im Ratgeber Ce Kategorie Boot.

Beim Kauf eines Gebrauchtboots in den USA ist außerdem das „Certificate of Title“ des Vorbesitzers wichtig. Ohne dieses Dokument wird die Verzollung in Europa nach Angaben des ADAC kompliziert.

Papiere: Was Sie vom Verkäufer bekommen müssen

Unabhängig vom Land gehört zu jedem Auslandskauf ein vollständiges Dokumentenpaket. Der ADAC empfiehlt Eignern eine schlanke „Bootsmappe“, und genau die sollten Sie beim Kauf zusammenstellen:

  • Kaufvertrag mit vollständigen Angaben zu Käufer, Verkäufer, Rumpfnummer (CIN/HIN), Motor- und Seriennummern. Der ADAC bietet einen juristisch geprüften Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Boote an. Bei einem Vertrag in fremder Sprache lohnt eine Übersetzung.
  • Eigentumsnachweis der Vorbesitzer: Rechnungen oder frühere Kaufverträge, damit die Erwerbskette lückenlos ist.
  • Steuer- und Zollbelege: Mehrwertsteuernachweis, bei Drittlandsbooten die Verzollungsunterlagen.
  • CE-Konformitätserklärung und Handbuch, bei älteren Booten Builder's Certificate oder Werftbestätigung.
  • Registrierungspapiere des Herkunftslands sowie, falls das Boot dort in einem Register eingetragen war, eine Bestätigung der Löschung. Erst danach lässt es sich in Deutschland neu registrieren.

Für die Anmeldung in Deutschland, ob Internationaler Bootsschein, amtliches Kennzeichen oder Flaggenzertifikat, gilt der Ratgeber Boot anmelden. Klären Sie vorab, welche Unterlagen der Aussteller verlangt, damit die neue Registrierung nicht an einem fehlenden Eigentumsnachweis scheitert.

Besichtigung und Gutachten aus der Ferne

Ein Auslandskauf verführt dazu, auf Fotos und Videos zu vertrauen. Für eine größere Investition ist das zu wenig. Planen Sie mindestens eine eigene Besichtigung ein und lassen Sie das Boot bei einem Kauf mit hohem Wert von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten, idealerweise mit Kranen und Probefahrt. Wie ein Gutachten abläuft und worauf Sie bei der Auswahl achten, zeigt der Ratgeber Bootsgutachter. Für die eigene Vorprüfung hilft die Gebrauchtboot kaufen Checkliste.

Beachten Sie bei der Auswahl des Gutachters:

  • Sprache und Recht: Ein Gutachter vor Ort kennt Werften und typische Schwächen der Region, ein deutschsprachiger Gutachter erleichtert die spätere Auseinandersetzung, falls es Streit gibt.
  • Unabhängigkeit: Den Gutachter beauftragen Sie selbst, nicht der Verkäufer oder Makler.
  • Umfang: Rumpf und Feuchtigkeit, Kiel und Ruder, Rigg, Motor und Elektrik, außerdem ein Abgleich der Rumpfnummer mit den Papieren.

Ehemalige Charterboote werden besonders häufig im Ausland angeboten, etwa in Kroatien oder Griechenland. Was bei diesen Booten anders ist, steht unter Ex Charteryacht kaufen.

Sicher bezahlen: So vermeiden Sie Betrug

Grenzüberschreitende Zahlungen sind schwer zurückzuholen. Diese Regeln senken das Risiko deutlich:

  1. Eigentum prüfen: Zahlen Sie nur an die Person oder Firma, die in den Papieren als Eigentümer steht. Ist das Boot finanziert, muss die Bank der Ablösung zustimmen.
  2. Identität des Boots prüfen: Rumpfnummer am Heck, CE-Plakette und Motornummern müssen mit Vertrag und Papieren übereinstimmen.
  3. Keine Vorkasse an Unbekannte: Eine kleine Anzahlung kann bei seriösen Verkäufern üblich sein; den vollen Kaufpreis überweisen Sie erst bei Übergabe.
  4. Treuhand nutzen: Bei hohen Summen schaltet man einen Notar oder Anwalt mit Anderkonto ein, der erst auszahlt, wenn Boot und Originalpapiere übergeben sind.
  5. Zug um Zug: Übergabe von Boot, Schlüsseln und Originaldokumenten und Zahlung am selben Termin, mit unterschriebenem Übergabeprotokoll.
  6. Misstrauen bei Druck: Ungewöhnlich niedrige Preise, Zeitdruck oder ein Verkäufer, der „gerade im Ausland“ ist und nur per E-Mail kommuniziert, sind typische Warnsignale.

Versicherung und Heimreise

Vom Moment der Übergabe an tragen Sie das Risiko. Schließen Sie Haftpflicht und Kasko deshalb so ab, dass der Schutz am Übergabetag beginnt und das Fahrtgebiet der Überführung abdeckt. Mehr zur Auswahl steht im Ratgeber Bootsversicherung.

Für den Weg nach Hause gibt es zwei Möglichkeiten: auf eigenem Kiel, selbst oder mit einem Überführungsskipper, oder per Lkw. Kleinere Boote lassen sich auch selbst trailern; einen passenden Anhänger finden Sie unter Bootstrailer kaufen. Was die einzelnen Varianten kosten, welche Genehmigungen ein Straßentransport braucht und wie Sie das Boot unterwegs versichern, lesen Sie unter Boot Überführung Kosten. Rechnen Sie diese Kosten von Anfang an in Ihr Budget ein, denn sie verändern den Preisvorteil eines Auslandskaufs oft erheblich.

Ablauf in acht Schritten

  1. Herkunft klären: EU oder Drittland, neu oder gebraucht im Sinne von § 1b UStG.
  2. Gesamtkosten rechnen: Kaufpreis, ggf. Umsatzsteuer oder Einfuhrabgaben, CE-Nachzertifizierung, Gutachten, Überführung, Versicherung.
  3. Papiere vorab anfordern: Kopien von Eigentums-, Steuer- und CE-Nachweisen vor der Anreise prüfen.
  4. Besichtigen und begutachten lassen.
  5. Vertrag schließen, möglichst zweisprachig, mit Rumpf- und Motornummern.
  6. Sicher bezahlen über Treuhand oder Zug um Zug.
  7. Steuer und Zoll erledigen: Fahrzeugeinzelbesteuerung binnen zehn Tagen oder Einfuhranmeldung im ersten EU-Land.
  8. Überführen, versichern, anmelden.

Modelle, die häufig im Ausland gekauft werden

Viele Eigner suchen gezielt im Bauland eines Modells: eine schwedische Hallberg-Rassy wie die Hallberg Rassy 40 kaufen, einen niederländischen Stahlverdränger wie die Linssen Grand Sturdy kaufen, einen Katamaran aus dem Mittelmeer-Charter wie die Lagoon 42 kaufen oder eine britische Motoryacht wie die Princess V40 kaufen. Bei Booten aus Großbritannien ist seit dem Brexit die Zollfrage zu klären. Weitere Angebote finden Sie unter Segelyacht kaufen.

Sie suchen ein bestimmtes Modell und wollen nicht selbst den Auslandsmarkt durchkämmen? Hinterlegen Sie Ihre Wünsche unter Boot gesucht, dann melden sich passende Verkäufer bei Ihnen.

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Häufige Fragen

Muss ich beim Kauf eines gebrauchten Boots in einem anderen EU-Land in Deutschland Umsatzsteuer zahlen?

In der Regel nicht. Die deutsche Erwerbsbesteuerung für Privatpersonen greift nur bei neuen Fahrzeugen im Sinne von § 1b UStG. Ein Wasserfahrzeug über 7,5 m Länge gilt als neu, wenn es höchstens 100 Betriebsstunden auf dem Wasser hat oder seine erste Inbetriebnahme beim Erwerb nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Wichtig ist beim Gebrauchtboot vor allem der Nachweis, dass in der EU schon einmal Mehrwertsteuer gezahlt wurde.

Gilt für Boote die Sechs-Monats- oder 6.000-Kilometer-Regel?

Nein. Sechs Monate oder 6.000 Kilometer sind die Grenzen für motorbetriebene Landfahrzeuge. Für Wasserfahrzeuge gelten nach § 1b Abs. 3 UStG 100 Betriebsstunden auf dem Wasser oder drei Monate seit der ersten Inbetriebnahme.

Wie viel Zoll zahle ich für ein Boot aus den USA, der Schweiz oder Norwegen?

Nach Angaben des ADAC setzen sich die Einfuhrabgaben aus 1,7 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Der Zoll kann entfallen, wenn das Boot nachweislich in einem Land mit Präferenzabkommen gebaut wurde, etwa Norwegen oder der Schweiz; dafür sind eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und ein Herstellernachweis nötig. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt trotzdem an.

Wird ein altes Boot irgendwann zollfrei?

Nein. Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass es kein Alter und kein Baujahr gibt, ab dem bei der Einfuhr grundsätzlich keine Abgaben mehr anfallen.

Darf ich ein Boot aus den USA in der EU einfach nutzen?

Nur wenn es die EU-Sportbootvorschriften erfüllt. Boote, die erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden und keine EU-Konformität haben, müssen über eine nachträgliche Begutachtung (Post Construction Assessment) nachzertifiziert werden. Das betrifft auch die Motoren mit ihren Emissionen.

Wo wird ein Boot verzollt, das ich im Ausland gekauft habe?

Im ersten EU-Land, das auf dem Land- oder Seeweg erreicht wird, und nur dort, wo sich das Boot tatsächlich befindet. Ein Boot, das in Spanien liegt, lässt sich also nicht in Deutschland verzollen.

Wie bezahle ich ein Boot im Ausland sicher?

Zahlen Sie den Kaufpreis erst, wenn Eigentum, Lastenfreiheit und Identität des Boots geprüft sind, und möglichst Zug um Zug gegen Übergabe von Boot und Originalpapieren. Bei größeren Summen bietet sich ein Treuhandkonto bei einem Notar oder Anwalt an. Vorkasse an Unbekannte, Bargeldübergaben auf Parkplätzen und Zahlungen an Dritte statt an den eingetragenen Eigner sollten Sie meiden.

Quellen

  1. Umsatzsteuergesetz § 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge – Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, abgerufen am 2.10.2026
  2. Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge – Generalzolldirektion (zoll.de), abgerufen am 2.10.2026
  3. Überschreiten der Reisefreimengen – Abgabenberechnung nach dem Zolltarif – Generalzolldirektion (zoll.de), abgerufen am 2.10.2026
  4. Steuer & Zoll: Einfuhr eines Bootes in die EU – ADAC Skipper, abgerufen am 2.10.2026
  5. Keine Strafzölle mehr bei Bootsimporten aus den USA – ADAC Skipper, abgerufen am 2.10.2026
  6. Neuer EU-Leitfaden zu Sportbooten: Unionswarenstatus und Mehrwertsteuernachweis – ADAC Skipper, abgerufen am 2.10.2026
  7. CE-Kennzeichnung für Sportboote: Was Skipper wissen müssen – ADAC Skipper, abgerufen am 2.10.2026
  8. Online Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Boote – ADAC Skipper, abgerufen am 2.10.2026